AWV
Änderungen im AWV-Meldewesen: Was Banken wissen sollten
Mit den anstehenden Anpassungen im außenwirtschaftlichen Meldewesen verfolgt die Bundesbank ein klares Ziel: Vereinfachung, Modernisierung und eine stärkere Digitalisierung der Prozesse. Während die erhöhten Schwellenwerte bereits zur Anwendung kommen und Meldefristen vereinfacht wurden, befindet sich die technische Umsetzung vieler Neuerungen noch in der Ausarbeitung. Für Banken bedeutet das: Entlastung ja — aber gleichzeitig Unsicherheit hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung zukünftiger Meldeprozesse.
Digitalisierung des AWV-Meldewesens: Neue Strukturen, aber noch wenig konkrete Vorgaben
Ein zentraler Schritt der Reform ist die Ablösung der bisherigen Vordrucke im Gesetzestext. Die früher als Anlagen 3 bis 19 in der Außenwirtschaftsverordnung geführten papierenen Vordrucke wurden zwar schon 2013 praktisch durch elektronische Datensatzformate ersetzt, blieben aber formal Teil der Verordnung.
Mit der aktuellen Änderung entfällt dieses historisch gewachsene System nun vollständig.
An die Stelle der Vordrucke treten künftig definierte Erhebungsmerkmale (Datenpunkte), die in sogenannten Erhebungsschaubildern zusammengeführt werden. Diese Schaubilder sollen den neuen, standardisierten Aufbau aller Meldungen transparent und digital konsistent abbilden.
Allerdings: Konkrete Erhebungsschaubilder liegen derzeit noch nicht vor. Die Bundesbank arbeitet derzeit an der Überarbeitung des Allgemeinen Meldeportals Statistik (AMS) und will die neuen Strukturen voraussichtlich Ende 2025 dort bereitstellen.
Übergangsregelungen für XML-Meldungen
Für Banken besonders relevant:
- Das bestehende XML-Format kann unverändert bis Sommer 2026 weiter genutzt werden.
- Ab Sommer 2025 sollten neue XML-Schemata verfügbar sein, die auf den neuen Erhebungsschaubildern basieren – aktuell liegen diese jedoch noch nicht vor.
- Diese neuen Schemata können in einer Übergangsphase optional genutzt werden, bevor sie ab Sommer 2026 verpflichtend werden.
Kommunikation der finalen Vorgaben
Da viele technische Details noch ausgearbeitet werden, informiert die Bundesbank über Aktualisierungen ausschließlich über zwei Kanäle:
- den offiziellen Newsletter,
- sowie die Homepage der Bundesbank, auf der Dokumentationen, Schemata und Zeitpläne sukzessive veröffentlicht werden.
Für Banken bedeutet das: Die Lage ist in Bewegung — wer im Meldewesen verantwortlich ist, sollte die Veröffentlichungen eng verfolgen und sich frühzeitig auf Übergangs- und Migrationsphasen einstellen. Es ist davon auszugehen, dass für die Anpassung interner Systeme, Schnittstellen und technischer Abläufe nur ein begrenzter Zeitraum zur Verfügung stehen wird – eine frühzeitige und vorausschauende Vorbereitung ist daher erforderlich.
Wie wir Sie unterstützen
Mit fachlich-technischer Expertise begleitet die Leonidas Beratung Sie dabei, die kommenden Änderungen frühzeitig strukturiert anzugehen:
- Analyse Ihrer bestehenden Meldeprozesse
- Bewertung des Anpassungsbedarfs
- Implementierung neuer Schnittstellen und XML-Strukturen
Schulung Ihrer Fachbereiche
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