ESG Offenlegung

ESG-Offenlegung nach CRR III – Wie Banken ihr Meldewesen zukunftssicher aufstellen

Seit 2025 steigen die Anforderungen an Transparenz, Vergleichbarkeit und Risikosensitivität der bankenaufsichtlichen Offenlegung deutlich – insbesondere im Bereich der ESG-Offenlegung nach CRR III.

ESG steht im Englischen für Environmental (Umwelt), Social (Soziales), Governance (Unternehmensführung) und Kriterien zur Bewertung der Nachhaltigkeit und ethischen Praxis von Unternehmen beschreibt, die für Investoren und die Öffentlichkeit relevant sind.

Für viele Institute ist die Offenlegung längst mehr als eine reine regulatorische Pflicht; mit der ESG-Thematik erhält sie ein weiteres zentrales und dauerhaft relevantes Handlungsfeld, das zunehmend auch strategische Kommunikations- und Steuerungsfunktionen übernimmt.

Was sich für Banken ändert

Mit der Einführung der CRR III werden die Offenlegungspflichten in der Säule III inhaltlich erweitert und stärker harmonisiert. Betroffen ist nicht mehr ausschließlich eine kleine Gruppe großer, börsennotierter Institute, sondern eine deutlich breitere Institutslandschaft. Gleichzeitig gelten differenzierte Anforderungen für große, komplexe sowie kleine und nicht-komplexe Institute im Sinne des Proportionalitätsprinzips.

Neben klassischen Risikoarten rücken ESG-Risiken stärker in den Fokus der regulatorischen Berichterstattung. Die frühere ESG-Offenlegung nach CRR II wird durch neue, standardisierte und deutlich detailliertere Vorgaben ersetzt.

ESG-Offenlegung als Chance – nicht nur als Pflicht

Die neuen qualitativen Tabellen und quantitativen Templates ermöglichen erstmals ein weitgehend einheitliches Bild der ESG-Risikopositionen von Kreditinstituten. Dazu zählen – abhängig vom Institutstyp und unter Berücksichtigung von Übergangsregelungen:

Qualitative Angaben

  • ESG-Strategie und Risikoappetit
  • Governance-Strukturen und Verantwortlichkeiten
  • Integration von ESG-Risiken in Geschäftsmodell und Risikomanagement
  • Methoden, Annahmen und Limitationen der verwendeten Kennzahlen

Quantitative Angaben

  • Angaben zu physischen und transitorischen Klimarisiken
  • ESG-bezogene Risikopositionen nach Branchen und Gegenparteien
  • ausgewählte ESG-Kennzahlen (z. B. Green Asset Ratio (GAR) oder auch Banking Book Taxonomy Alignment Ratio (BTAR)), vorbehaltlich Übergangsregelungen
  • standardisierte Offenlegung gemäß den Templates der DVO (EU) 2024/3172

 

Richtig umgesetzt, kann die ESG-Offenlegung damit über die regulatorische Mindestanforderung hinaus zur internen Steuerung und externen Positionierung beitragen.

Herausforderungen im Meldewesen

In der Praxis stehen viele Institute vor vergleichbaren Herausforderungen:

  • Sicherstellung der Datenverfügbarkeit und -qualität über heterogene Systeme hinweg
  • Integration neuer ESG-Kennzahlen in bestehende Meldeprozesse
  • Anpassung von IT-Systemen, Datenhaushalt und Schnittstellen an neue Templates und Granularitäten
  • Konsistente Abstimmung zwischen Risiko, Nachhaltigkeit, Controlling und Meldewesen
  • Aufbau qualitativer Offenlegungen, die Strategie, Governance und Steuerungsprozesse nachvollziehbar darstellen

Diese Anforderungen sind fachlich komplex und erfordern eine enge Verzahnung von Fachbereichen, IT und strategischer Steuerung.

Unsere Beratungsleistung im ESG-Meldewesen

Die Leonidas Beratung, spezialisiert für aufsichtsrechtliches Meldewesen, unterstützt sie bei der pragmatischen und aufsichtsfesten Umsetzung der ESG-Offenlegung nach CRR III – von der Konzeption bis zum laufenden Reporting.

Unsere Leistungsschwerpunkte:

Regulatorik & Interpretation

  • Berücksichtigung und Ableitung der CRR-III-, DVO- und EBA-Vorgaben in institutsspezifische Anforderungen
  • Analyse von Übergangsregelungen, Proportionalitätsansätzen und Anwendungsumfängen

ESG-Daten & Architektur

  • Konzeption von Datenhaushalt und Datenflüssen für qualitative Angaben sowie quantitative ESG-Templates und Kennzahlen
  • Definition von Datenquellen, Verantwortlichkeiten und Governance-Strukturen

Prozesse & Integration ins Meldewesen

  • Einbettung der ESG-Offenlegung in bestehende Meldeprozesse und Reportingsysteme
  • Gestaltung effizienter End-to-End-Workflows bis zur Veröffentlichung

Qualitative ESG-Berichterstattung

  • Strukturierung und Ausgestaltung der qualitativen Offenlegung zu Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungs-Risiken

Umsetzung & Testing

  • Erstellung, Validierung und Plausibilisierung der Templates
  • Begleitung von Probe- und Parallelläufen bis zur produktiven Offenlegung

Unser Ansatz: Fachlich tief, operativ pragmatisch

Unser Beratungsansatz verbindet regulatorische Tiefe mit konkreter Umsetzungsorientierung im Meldewesen. Typische Projektbausteine sind:

  • Gap-Analyse zwischen aktuellem Offenlegungsstand und künftigen ESG-Anforderungen
  • Definition eines Zielbilds für ESG-Daten, Kennzahlen und Offenlegung
  • Fach- und IT-Konzeption für Templates, Prozesse und Schnittstellen
  • Implementierung, Testing und Schulung der beteiligten Fachbereiche

Mehrwert für Ihr Institut

Durch unsere Unterstützung profitieren Institute von:

  • einer konsistenten und nachvollziehbaren ESG-Offenlegung nach CRR III
  • effizienten Meldeprozessen mit höherer Datenqualität und Transparenz über ESG-Risiken

Kontakt

Gerne zeigen wir Ihnen in einem unverbindlichen Austausch, wie Sie die ESG-Offenlegung nach CRRIII nicht nur als regulatorische Verpflichtung, sondern als Chance zur zukunftsfähigen Weiterentwicklung Ihres Meldewesens nutzen können und wie Sie die Übergangsphase aktiv dafür einsetzen, eine konsistente, aufsichtsfeste und nachhaltige ESG-Offenlegung für Ihr Institut aufzubauen.

Leonidas Beratung

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